Mitbringen eigener Pferde
Das Mitbringen
eigener Pferde ist möglich. Die Pferde werden
unter ihren Besitzern oder von den Bereitern der
Schule unter Aufsicht des Ausbildungsleiters
ausgebildet. Wenn der Ausbildungsleiter
entscheidet, dass ein eigenes Pferd für die
Ausbildung des Teilnehmers nicht geeignet ist,
wird er auf einem der 20 schuleigenen Lehrpferde
ausgebildet.
Für die
eigenen Pferde sollen Pferdepass, Stallhalfter, Trense, Sattel mitgebracht werden. Das Pferd muss haftpflichtversichert und frei von
ansteckenden Krankheiten sein. Für eine
auftretende Erkrankung des Pferdes haftet die
Schule nicht.
Anfallende
Kosten für Tierarzt, Schmied usw. trägt der
Besitzer. Die Kosten der Unterstellung sind der
jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen.
Ausbildungspferde
Die
Ausbildung von jungen sowie von älteren
Korrekturpferden wird mit Sachkenntnis
durchgeführt. Die Ausbildungspferde werden von
den Bereitern der Schule unter Aufsicht des
zuständigen Ausbildungsleiters geritten. Die
Schule betreut die Pferde auch hinsichtlich
Tierarzt, Schmied und Sattler. Die Kosten
hierfür werden den Pferdebesitzern von den
einzelnen Firmen in Rechnung gestellt. Eine
Haftpflichtversicherung muss für die
untergestellten Pferde abgeschlossen sein.
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